Rasenpflege oder Rasenunterhalt: Begriffe, die auf Rechnungen zählen
In der Werbung nutzen Firmen „Rasenpflege“ und „Rasenunterhalt“ austauschbar. Auf einer Rechnung oder in einem Dienstleistungsvertrag beschreiben sie meist unterschiedliche Arbeiten mit unterschiedlichen Preisen, und nur bei einer davon kommen Mittel zum Einsatz, für deren Anwendung ein Sachkundenachweis nötig ist.
Wenn Sie wissen, was was ist, erkennen Sie, wofür Sie zahlen, was Sie nach jedem Besuch erwarten dürfen und was zwischen den Besuchen bei Ihnen bleibt.
Was jeder Begriff umfasst
Die einfachste Trennung: Unterhalt betrifft das Aussehen des Rasens, Pflege betrifft Gras und Boden. Im Alltag wird „Rasenpflege“ oft für beides verwendet; in Angeboten meint der Begriff meist die Behandlung.

Rasenunterhalt ist die körperliche Instandhaltung nach festem Zeitplan. Mähen, Kanten an Wegen und Einfahrten, Trimmen mit dem Rasentrimmer um Beete und Zäune, Schnittgut von befestigten Flächen blasen und saisonales Laubräumen gehören dazu. Ein Unterhaltstrupp bringt Mäher und Trimmer mit, und der Besuch wird berechnet, egal ob das Gras 2,5 oder 7,5 cm gewachsen ist.
Rasenpflege ist Behandlung. Dünger, Unkrautbekämpfung vor und nach dem Auflaufen, Engerlings- und Insektenbekämpfung, Kalk, Aerifizieren und Nachsaat zählen dazu. Ein Pflegebetrieb bringt Streuer und Spritzen mit, und bei jedem Besuch wird ein Mittel ausgebracht oder eine Arbeit erledigt, die verändern soll, wie das Gras wächst.
Manche Firmen bieten beides in einem Vertrag an. Andere machen nur eines und vergeben das andere an Subunternehmer, was wichtig ist, wenn etwas schiefgeht und Sie wissen müssen, welcher Trupp es war.
Begriffe, die Sie auf einer Rechnung sehen
Rechnungsposten erklären sich selten selbst. Das sind die Begriffe, die am meisten Verwirrung stiften, und was sie in der Regel bedeuten.
| Rechnungsbegriff | Was er meist bedeutet | Was Sie bestätigen lassen sollten |
|---|---|---|
| Mähen, Kanten, Trimmen, Abblasen | Ein normaler Unterhaltsbesuch | Ob das Kantenschneiden bei jedem oder nur bei jedem zweiten Besuch erfolgt |
| Anwendung oder Durchgang | Ein Behandlungsbesuch in einem Saisonprogramm | Welches Mittel ausgebracht wurde und wie viele Durchgänge das Programm hat |
| Vorauflauf | Unkrautbekämpfung, die Samen am Keimen hindert | Dass sie vor der Erwärmung des Bodens im Frühjahr ausgebracht wurde, denn gegen bereits wachsendes Unkraut wirkt sie nicht |
| Nachauflauf oder Punktbehandlung | Bekämpfung von bereits sichtbarem Unkraut | Ob flächig über den Rasen gespritzt wurde oder nur auf das Unkraut |
| Dünger mit Unkrautvernichter | Dünger kombiniert mit einem Herbizid | Dass es als Pflanzenschutzmittel-Anwendung aufgeführt ist, denn der Herbizidanteil macht es dazu |
| Aerifizieren mit Hohlzinken | Kleine Erdzylinder ausstechen, um Verdichtung zu lösen | Dass es Aerifizieren mit Hohlzinken war, denn Aerifizieren mit Vollzinken bewirkt weit weniger |
| Nachsaat | Saatgut in den bestehenden Rasen einbringen | Saatgutart und ob die Nachsaat nach dem Aerifizieren erfolgte |
| Aufräumen | Laub-, Schutt- oder Sturmschadenbeseitigung | Ob der Abtransport des Schnitt- und Schuttguts inbegriffen ist oder gesondert berechnet wird |
| Garten- und Landschaftsbau | Pflanzungen, Beete, Mulch oder Gestaltungsarbeiten | Ob es ein einmaliger Projektpreis ist oder Teil des laufenden Vertrags |
Warum der Unterschied Ihre Rechnung verändert
Unterhalt wird meist pro Besuch oder als monatliche Pauschale über die Mähsaison berechnet. Pflege wird pro Anwendung berechnet, oft als Jahresprogramm mit mehreren Durchgängen, bezahlt je Durchgang oder im Voraus.
Auch steuerlich kann die Einordnung zählen. In Deutschland können Privathaushalte nach § 35a EStG (Erläuterung des Finanzministeriums Baden-Württemberg) 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Mähen, Heckenschneiden, Unkrautjäten und Laubentfernen von der Steuerschuld abziehen, bis zu 4.000 € pro Jahr. Abziehbar sind nur Aufwendungen gegen Rechnung und bei Zahlung per Überweisung.

Was ein Behandlungsbesuch hinterlassen sollte
Jeder Besuch, bei dem Unkrautbekämpfung, Insektenbekämpfung oder Dünger mit Unkrautvernichter ausgebracht wird, ist eine Pflanzenschutzmittel-Anwendung, und die ist streng geregelt. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, braucht nach § 9 PflSchG (Hinweise des BVL) grundsätzlich einen Sachkundenachweis, und berufliche Verwender müssen nach Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 jede Anwendung mindestens drei Jahre lang aufzeichnen. Fragen Sie nach diesen Angaben:
- Name des Anwenders und Nummer des Sachkundenachweises
- Datum und Uhrzeit der Anwendung
- Name und Zulassungsnummer jedes ausgebrachten Mittels
- Hinweise, wie Sie sich danach verhalten sollen, zum Beispiel wie lange Kinder und Haustiere die Fläche meiden müssen
Die Einzelheiten unterscheiden sich, aber nach diesen Angaben zu fragen ist überall berechtigt. Kann eine Firma Ihnen nicht sagen, was sie ausgebracht hat oder wer den Sachkundenachweis hält, suchen Sie sich eine andere.
Fragen Sie außerdem nach der Wartezeit, bevor Kinder und Haustiere die Fläche wieder betreten dürfen. Das Produktetikett nennt sie, und bei vielen Spritzmitteln gilt: bis der Belag vollständig getrocknet ist.
Ein Besuch nur mit Dünger ist ein anderer Fall. Reiner Dünger ist kein Pflanzenschutzmittel und kommt daher meist ohne Sachkundenachweis und Dokumentation aus, die Rechnung sollte das Produkt aber trotzdem nennen.

Einen Dienstleistungsvertrag vor der Unterschrift lesen
Der Vertrag entscheidet, was Ihnen zusteht, wenn die Saison nicht nach Plan verläuft. Lesen Sie ihn auf die Lücken zwischen dem, was Sie annehmen, und dem, was geschrieben steht.
Bevor Sie einen Rasenpflegevertrag unterschreiben:
- Suchen Sie die Liste der enthaltenen Leistungen und ordnen Sie jede der Tabelle oben zu. Was Sie erwartet haben und nicht aufgeführt ist, wird als Extra berechnet.
- Prüfen Sie, wie viele Besuche oder Anwendungen der Preis abdeckt und was mit nicht genutzten geschieht.
- Suchen Sie nach einer Trockenheitsklausel. Manche Unterhaltsverträge berechnen jede geplante Woche, ob der Rasen Schnitt brauchte oder nicht.
- Prüfen Sie, ob sich der Vertrag von selbst verlängert und mit welcher Frist Sie kündigen müssen.
- Fragen Sie, ob die Firma kostenlos nachbehandelt, wenn das Unkraut innerhalb einer bestimmten Frist nach einer Anwendung zurückkehrt.
- Fragen Sie, wer für das Bewässern zuständig ist.
Das Bewässern lassen die meisten Verträge aus. Viele Behandlungen müssen innerhalb von ein bis zwei Tagen eingewässert werden, um zu wirken, und neues Saatgut nach der Nachsaat braucht täglich Feuchtigkeit bis zum Keimen, doch weder ein Unterhaltstrupp noch ein Pflegebetrieb kommt dafür normalerweise zurück.
Diese Aufgabe bleibt beim Eigentümer. Der Aiper IrriSense 2 erledigt sie nach Zeitplan in bis zu 10 eingezeichneten Zonen, sodass ein frisch eingesäter Bereich die häufige, leichte Bewässerung bekommt, die er braucht, während der Rest des Rasens im normalen Zyklus bleibt.
Eine Firma oder zwei
Eine einzige Firma für beides vereinfacht die Terminplanung und gibt jedem Problem einen Ansprechpartner. Der Nachteil: Vollservice-Firmen sind oft in einem der beiden Bereiche stärker.
Die Arbeit zwischen einem Mähtrupp und einer separaten Behandlungsfirma aufzuteilen, ergibt meist dann Sinn, wenn der Rasen ein bestimmtes Problem hat, etwa Engerlinge oder starken Unkrautdruck, für das ein Spezialist nötig ist. Nennen Sie dann jeder Firma den Terminplan der anderen, damit kein Trupp am Tag nach einer Anwendung mäht, die Zeit zum Einwirken brauchte.
